Über Urheberrechtsabgaben für Handys und Smartphones wird schon lange debattiert. Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) fordert abermals einen hohen Preisaufschlag, damit urheberrechtlich geschützte Inhalte “bezahlt” werden. Es geht wieder um das Thema illegaler Kopien von digitalen Inhalten, insbesondere Musik.
Die ZPÜ fordert einen Preisaufschlag um bis zu 36 Euro oder 10-20 Prozent. Die Branchenverband Bitkom übt erneut scharfe Kritik, da die pauschalen Angaben viel zu teuer sind. Aber nicht nur das, denn die meisten Inhalte eines Handys sind bereits lizensiert und erfordern deshalb keine erneute Abgabe.


















