Über Urheberrechtsabgaben für Handys und Smartphones wird schon lange debattiert. Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) fordert abermals einen hohen Preisaufschlag, damit urheberrechtlich geschützte Inhalte “bezahlt” werden. Es geht wieder um das Thema illegaler Kopien von digitalen Inhalten, insbesondere Musik.
Die ZPÜ fordert einen Preisaufschlag um bis zu 36 Euro oder 10-20 Prozent. Die Branchenverband Bitkom übt erneut scharfe Kritik, da die pauschalen Angaben viel zu teuer sind. Aber nicht nur das, denn die meisten Inhalte eines Handys sind bereits lizensiert und erfordern deshalb keine erneute Abgabe.
Schon vor mehr als einem Jahr hat die ZPÜ erstmals einen Tarif vorgelegt, der die Abgaben für Smartphones und Handys regulieren sollte. Damals wurden 4 Euro für ein Handy und 11 Euro für ein Touchscreen-Handy vorgeschlagen. Heute sieht der Tarif so aus: Ein normales Handy soll bis zu 12 Euro mehr kosten und ein Touchscreen-Handy abhängig vom Speicher 16 bis 36 Euro. Ein MP3-Player kommt im Vergleich auf einen Preisaufschlag von 5 Euro.
Handys jeglicher Art dienen in erster Linie dazu, zu telefonieren und SMS Nachrichten zu versenden. Natürlich kann mit einem modernen Handy vielmehr gemacht werden. Musik und Videos lassen sich auf den meisten Handys finden. Während viele mittlerweile bereit sind, einige Cent bis ein paar Euro für Musik oder Filme auszugeben, laden sich andere diese Werke illegal aus dem Netz. Genau dagegen will die ZPÜ vorgehen und mit dem Preisaufschlag jene Künstler “entschädigen”, denen durch Raubkopien viel Geld verloren geht.
Das Thema ist schwierig. Verständlich ist, dass jeder für seine Arbeit bezahlt werden möchte und das Raubkopien dem digitalen Markt schwer zusetzen. Andererseits ist der veranschlagte Preisaufschlag nicht wenig und viele Faktoren werden simplifiziert. Weiterhin bleibt abzuwarten, ob die ZPÜ ihre Forderungen durchsetzen kann. Bisher hat es nämlich nicht geklappt.


















